Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Anteil

(share) Grundlage des Beteiligungsverhältnisses (Mitgliedschaft, Kapitalbeteiligung) an Unternehmen.
Soweit Mitgliedsrechte an Kapitalgesellschaften verbrieft sind, werden darüber Anteilspapiere ausgegeben (Aktie, Genußschein). Diese Anteile sind regelmäßig übertragbar, ohne daß durch den Gesellschafterwechsel der Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflußt wird.
Bei Investmentgesellschaften verbriefen die Investment-Zertifikate die Beteiligung des Anlegers am Sondervermögen einer Kapitalgesellschaft.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Antecedensbedingungen
Anteil(srecht)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Schichtenmodell heterogene Güter Platzscheck
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum