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Anteil

(share) Grundlage des Beteiligungsverhältnisses (Mitgliedschaft, Kapitalbeteiligung) an Unternehmen.
Soweit Mitgliedsrechte an Kapitalgesellschaften verbrieft sind, werden darüber Anteilspapiere ausgegeben (Aktie, Genußschein). Diese Anteile sind regelmäßig übertragbar, ohne daß durch den Gesellschafterwechsel der Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflußt wird.
Bei Investmentgesellschaften verbriefen die Investment-Zertifikate die Beteiligung des Anlegers am Sondervermögen einer Kapitalgesellschaft.

 

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