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Anteil
(
share
)
Grundlage
des Beteiligungsverhältnisses (
Mitgliedschaft
,
Kapitalbeteiligung
) an
Unternehmen
.
Soweit Mitgliedsrechte an
Kapitalgesellschaften
verbrieft
sind, werden darüber
Anteilspapiere
ausgegeben (
Aktie
,
Genußschein
). Diese
Anteile
sind regelmäßig
übertragbar
, ohne daß durch den
Gesellschafterwechsel
der
Bestand
der
Kapitalgesellschaft
beeinflußt wird.
Bei
Investmentgesellschaften
verbrief
en die
Investment-Zertifikate
die
Beteiligung
des
Anleger
s am
Sondervermögen
einer
Kapitalgesellschaft
.
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heterogene Güter
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