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Anteile

Grundlage der Eigentumsrechte der Gesellschafter an Personengesellschaften (Einlagen), Kapitalgesellschaften (Stammeinlagen, Aktien), Genossenschaften (Geschäftsanteile) und an Sondervermögen (z. B. Investmentanteile an einem Wertpapierfonds). Verbriefte Eigentumsrechte an einer Gesellschaft bezeichnet man auch als Anteilspapiere, die Eigentumsrechte an dem Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft als Anteilscheine. Beide können als Inhaber oder als Namenspapiere ausgegeben werden.

 

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