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Anteile
Grundlage
der
Eigentumsrechte
der
Gesellschafter
an
Personengesellschaften
(
Einlagen
),
Kapitalgesellschaften
(
Stammeinlage
n,
Aktien
),
Genossenschaften
(Geschäftsanteile) und an
Sondervermögen
(z. B.
Investmentanteil
e an einem
Wertpapierfonds
).
Verbrieft
e
Eigentumsrechte
an einer
Gesellschaft
bezeichnet man auch als
Anteilspapiere
, die
Eigentumsrechte
an dem
Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft
als
Anteilscheine
. Beide können als
Inhaber
oder als
Namenspapiere
ausgegeben werden.
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