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Z
Anteile
Grundlage
der
Eigentumsrecht
e der
Gesellschafter
an
Personengesellschaften
(
Einlagen
),
Kapitalgesellschaften
(
Stammeinlage
n,
Aktien
),
Genossenschaften
(Geschäftsanteile) und an
Sondervermögen
(
z
.
B
. Investmentanteile an einem
Wertpapierfonds
).
Verbrieft
e
Eigentumsrecht
e an einer
Gesellschaft
bezeichnet
man
auch als
Anteilspapiere
, die
Eigentumsrecht
e an dem
Sondervermögen
einer
Kapitalanlagegesellschaft
als
Anteilscheine
. Beide können als
Inhaber
oder als
Namenspapiere
ausgegeben werden.
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