| |
|
|
Anzahlung
Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden auf das Konto »Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen« gebucht, sie stellen eine Schuld auf Warenlieferung an diese Kunden dar und stehen daher auf der Passivseite der Bilanz. An Lieferanten gewährte Anzahlungen werden auf das Konto »Geleistete Anzahlungen auf Anlagevermögen« bzw. »Geleistete Anzahlungen auf Vorräte« gebucht, sie stehen auf der Aktivseite der Bilanz.
siehe >>> Kundenanzahlung
Advance Payment, Acompte
Zahlung des Käufers bzw. Auftraggebers vor Erbringung der Gegenleistung des Verkäufers. Die Anzahlung, die in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des Vertragswertes ausmacht, kann in Ausnahmefällen bis zur vollen Höhe des Vertragswertes lauten. Entsprechend reduziert sich das Zahlungs- und Transferrisiko für den Verkäufer/ Exporteur. Zudem kann von diesem die Anzahlung zur Finanzierung der Produktion oder des Einkaufs genutzt werden und verringert entsprechend seinen Zinsaufwand . Zur finanziellen Absicherung des Käufers für die geleistete Anzahlung dient in der Regel die Anzahlungsgarantie. Gegen das Risiko der Nichtlieferung oder nicht vertragskonformen Lieferung läßt sich der Käufer in der Regel eine Liefer- und Leistungsgarantie geben.
Zahlung a conto eines gesamten Rechnungsbetrags. Anzahlungen werden in der Bilanz bei geleisteten Anzahlungen in den Aktiva getrennt unter Anlagevermögen und Umlaufvermögen ausgewiesen; bei empfangenen Anzahlungen in den Passiva unter »Andere Verbindlichkeiten«. Sie kommen hauptsächlich bei Projekten im Anlagenbau oder beim Abzahlungskauf (z.B. Anzahlung DM 500, -, Rest in 24 Monatsraten) vor.
Siehe auch: Zahlungsbedingungen; Zahlungskonditionen
1. Abschlags-, Akonto-, Teilzahlung.
2. Bei einem zu erwerbenden Gut oder zu produzierenden Objekt (meist Einzel-, Grossprojekte) Zahlung des Käufersbzw. Auftraggebers, bevor er das Gut usw. erhält. Könnenvon Banken finanziert werden. Anzahlungen sichern dem Käufer im Normalfall den späteren Erhalt des Objekts, vorallem aber sichern sie den Verkäufer gegen die spätere Nichtabnahme in Höhe der Anzahlung ab; für den Produzenten von Objekten mit langer Produktionszeit wird ein Teil der Finanzierung und ihrer Kosten auf den Käufer (Besteller) verlagert. Häufig im Aussenhandel.
3. Vorauszahlung im Aussenhandelsgeschäft.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|