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Arbeitnehmerhilfe

Mitunter werden einem Arbeitsuchenden vom Arbeitsamt auf drei Monate befristete Jobs angeboten. Handelt es sich dabei nicht um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, kann ein Zuschuß zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Diese Leistung ist nur für Empfänger von Arbeitslosenhilfe vorgesehen.

 

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