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Arbeitnehmerschutzrecht
Das
Arbeitsrecht
wird vom Arbeitnehmerschutz geprägt. Für
Vertragspflichtverletzung
en im
Arbeitsverhältnis
haben
die
Arbeitsgerichte
in
Einzelfallentscheidung
en die
Rechtsfolge
n des
bürgerlichen Rechts
modifiziert. Im Schadensfall gelten für
Arbeitnehmer
besondere
Haftungserleichterung
en. Der Arbeitnehmerschutz wirkt sich u.a. auch im
Arbeitszeitrecht
, im Urlaubsrecht, im
Bereich
der
Entgeltfortzahlung
und im
Kündigungsschutz
aus. Es bestehen umfangreiche Arbeitssicherheitsbestimmungen, vgl.
Arbeitssicherheitsrecht
.
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