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Arbeitnehmerüberlassung
Es handelt sich um ein Spezialgebiet des
Arbeitsrecht
s. Im Wege der Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeitsverhältnis oder Zeitarbeitsverhältnis) stellt ein
Unternehmer
als Verleiher einem anderen (=
Entleiher
) gewerbsmäßig
Arbeitnehmer
zur
Verfügung
.
Rechtsgrundlage
ist das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG). Dieses
Gesetz
regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Leiharbeitgeber und dem
Entleiher
. Dagegen wird ein Leiharbeitsvertrag als individueller
Arbeitsvertrag
zwischen dem Leiharbeitgeber und dem
Arbeitnehmer
abgeschlossen. Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung wird der
Arbeitnehmer
in den
Betrieb
des
Entleiher
s eingegliedert. Vor der Übernahme eines
Leiharbeitnehmer
s ist der
Betriebsrat
des Entleiherbetriebes zu beteiligen (
Betriebsverfassungsrecht
).
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