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Arbeitskampf

Arbeitskampf Läuft ein Tarifvertrag aus, dann werden zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und -nehmer neue Bedingungen ausgehandelt. Dass dies nicht so einfach ist, davon zeugen in solchen Zeiten die Schlagzeilen in Zeitungen und Nachrichtensendungen. Können sich die Tarifparteien nicht einigen, dann haben die Gewerkschaften die Möglichkeit, einen Streik auszurufen. Die Arbeitgeber können als Mittel des Arbeitskampfes sodann mit Aussperrung antworten. In Deutschland ist der Arbeitskampf nach Art. 9 Grundgesetz anerkannt. Das Arbeitskampfrecht wird aber durch das Richterrecht geregelt. Dies bedeutet: Es gibt kein Gesetz für diesen Sachbereich, sondern nur Entscheidungen von Arbeitsgerichten. aus denen sich die wesentlichen Regeln für Arbeitskämpfe in der Bundesrepublik ergeben.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Maßnahmen zur Störung des Arbeitsablaufes um wirtschaftliche und politische Ziele zu erreichen.

Ziel von Arbeitskämpfen ist vor allem die Verbesserung
der Arbeits- und Lebensbedingungen (vor allem Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung). aber auch die Verteidigung demokratischer Rechte. >Aussperrung. >Streik

In der Wirtschaftssoziologie: allgemeine Bezeichnung für kollektive Konflikthandlungen zwischen den Leitungen von Betrieben oder Verwaltungen (bzw. deren überregionaler Interessenvertretungen) und den Arbeitern und Angestellten (bzw. deren gewerkschaftlicher oder anderer Interessenvertretung); sie werden offen - durch Streik, Fabrikbesetzung, Aussperrung usw. - ausgetragen.

 

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