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Arbeitskampf
Arbeitskampf Läuft ein
Tarifvertrag
aus, dann werden zwischen den
Vertreter
n der
Arbeitgeber
und -nehmer neue
Bedingungen
ausgehandelt. Dass dies nicht so einfach ist, davon zeugen in solchen Zeiten die Schlagzeilen in
Zeitung
en und Nachrichtensendungen. Können sich die
Tarifparteien
nicht einigen, dann haben die
Gewerkschaften
die Möglichkeit, einen
Streik
auszurufen. Die
Arbeitgeber
können als Mittel des Arbeitskampfes sodann mit
Aussperrung
antworten. In
Deutschland
ist der Arbeitskampf nach Art. 9
Grundgesetz
anerkannt. Das
Arbeitskampfrecht
wird aber durch das Richterrecht geregelt. Dies bedeutet: Es gibt kein
Gesetz
für diesen Sachbereich, sondern nur
Entscheidungen
von
Arbeitsgerichte
n. aus denen sich die wesentlichen
Regeln
für
Arbeitskämpfe
in der Bundesrepublik ergeben.
In der sozialistischen
Wirtschaftslehre
:
Maßnahmen
zur Störung des
Arbeitsablauf
es um
wirtschaftlich
e und politische Ziele zu erreichen.
Ziel von
Arbeitskämpfe
n ist vor allem die
Verbesserung
der
Arbeits- und Lebensbedingungen
(vor allem
Lohnerhöhung
und
Arbeitszeitverkürzung
). aber auch die
Verteidigung
demokratischer
Rechte
. >Aussperrung. >Streik
In der
Wirtschaftssoziologie
: allgemeine
Bezeichnung
für
kollektiv
e Konflikthandlungen zwischen den
Leitung
en von
Betriebe
n oder
Verwaltung
en (bzw. deren überregionaler
Interessenvertretung
en) und den
Arbeiter
n und
Angestellten
(bzw. deren gewerkschaftlicher oder anderer
Interessenvertretung
); sie werden offen - durch
Streik
, Fabrikbesetzung,
Aussperrung
usw. - ausgetragen.
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