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Arbeitsmarktpolitik
Summe aller Maßnahmen zum Ausgleich von Arbeitsnachfrage und Arbeitsangebot auf dem Arbeitsmarkt. Die Möglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik sind im – SGB III geregelt und werden von der a Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt. Die Arbeitsmarktpolitik versucht auf die Angebots- und Nachfragestruktur am Arbeitsmarkt einzuwirken. Dementsprechend verfolgt die Arbeitsmarktpolitik aufgrund der Gesetzesvorgabe folgende Unterziele:
1. Vermeidung von Arbeitslosigkeit und unterwertiger Beschäftigung,
2. Förderung beruflicher Mobilität,
3. berufliche Eingliederung körperlich, seelisch oder geistig Behinderter,
4. Ausgleich negativer Folgen aufgrund des Strukturwandels und des technischen Fortschritts,
5. Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt,
6. Verbesserung der Wettbewerbsposition älterer Arbeitnehmer und
7. regionale und sektorale Verbesserung der Beschäftigtenstruktur .
Zur Erreichung dieser Ziele setzt die Bundesanstalt für Arbeit die folgenden Instrumente ein:
1. Arbeitsvermittlung und Berufsberatung: Die Bundesanstalt für Arbeit hatte bis 1994 das Monopol auf Vermittlung von Arbeitskräften, seitdem sind auch privatwirtschaftliche Arbeitsvermittler zugelassen.
2. Förderung der beruflichen Bildung und berufliche Rehabilitation: Der Schwerpunkt liegt bei der individuellen Fortbildung und Umschulung mit den Zielen, die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse an den jeweiligen Stand der Erfordernisse anzupassen sowie älteren und weiblichen Arbeitnehmern den (Wieder-) Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
3. Eingliederungsbeihilfen und Lohnkostenzuschüsse zur Förderung der Arbeitsaufnahme insbesondere für Berufsanfänger und ältere Arbeitnehmer.
4. Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld zur Überwindung kurzfristiger Produktionsausfälle oder betriebsinterner Strukturprobleme sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen insbesondere im Baugewerbe in witterungsungünstigen Jahreszeiten.
5. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) als Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die hiermit zu fördernden Personen sind entweder durch Langzeitarbeitslosigkeit gekennzeichnet oder bei normaler Arbeitslosigkeit mindestens 50 Jahre alt bzw. jünger als 25 und ohne beruflichen Abschluss oder schwer behindert. ABM-Stellen werden hauptsächlich im öffentlichen Bereich eingerichtet und sollen neben der Arbeitsbeschaffung noch folgende Funktionen erfüllen:
a) Dauerarbeitsplätze nach Ablauf der ABM,
b) Ausgleich der Folgen von Strukturbrüchen,
c) Verbesserung der sozialen Infrastruktur bzw. der Umwelt.
Sie zielt auf eine (Re-)Integration von Problemgruppen in den regulären Arbeitsmarkt (z.B. Langzeitarbeitslose mit mehr als einjähriger Arbeitslosigkeit). Instrumente sind etwa eine effizientere Vermittlung, die Fortbildung arbeitsloser Erwerbspersonen, um ihre Produktivität und damit ihre Beschäftigungschancen zu verbessern, und staatliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Lohnsubventionen. Einigkeit besteht weitgehend darin, dass einer flächendeckenden Errichtung eines zweiten Arbeitsmarktes durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen große volkswirtschaftliche Nachteile entgegenstehen, weshalb davon abzuraten ist. Grund: Das Risiko ist groß, dass sich stark subventionierte Arbeitsmärkte verfestigen, was zu Verdrängungseffekten der privaten Aktivität und wegen des erheblichen bürokratischen Aufwands zu hohen Kosten führt.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten.
Hierzu gehören u.a. die Arbeitsvermittlung, die gesetzliche Arbeitszeitregelung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. >Arbeitslosigkeit, >Beschäftigungspolitik
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