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Arbeitsplatz

Unter Arbeitsplatz versteht man die erforderlichen Einrichtungen und Mittel, mit denen eine als austauschbar gedachte Person die ihr zugeordneten betrieblichen Aufgaben erfüllen kann. Für die Erreichung betrieblicher Ziele stellt sich die Gestaltung des Arbeitsplatz als wesentlich dar, wobei folgende Kriterien zu beachten sind: die Leistungserstellung am Arbeitsplatz sollin einem günstigen Verhältniszu den anfallenden Kosten stehen(Kriterium der Wirtschaftlichkeit); die Leistungserstellung soll für diean der Ausführung beteiligtenMenschen individuell erträglich, zumutbar und subjektiv zufriedenstellend sein (Kriterium der Humanität). Durch Arbeitsplatzuntersuchungen versucht man Daten zu gewinnen, die Bestimmungsgrößen für die Gestaltung des Arbeitsplatz liefern. Diese Bestimmungsgrößen können beispielsweise technologischer (z. B. Wahl eines spezifischen Arbeitsverfahrens), ergonomischer (z. B. Gestaltung unter Berücksichtigung der Leistungs und Funktionsfähigkeit des Menschen) sowie organisatorischer Art (z. B. Beeinflussung der Tätigkeitsanforderungen an den Menschen) sein.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Räumliche Dimension eines Arbeitssystems, in dem die Arbeitsaufgabe erfüllt wird.

Die Form des Arbeitsplatzes reicht vom Arbeitsplatz am Fließband, Einzel- und Gruppenarbeitsplätze bis zum Heimarbeitsplatz am eigenen Computer. 1999 sind in der Bundesrepublik Deutschland ca. 34 Mio. Arbeitsplätze vorhanden. >Arbeit,

>Arbeitslosigkeit, >Flexibilität, >Job sharing, >Telearbeit

 

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