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Arbeitsverhältnis

ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Arbeitsvertrag begründet. Ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne oder ohne wirksamen Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber tätig ist. Dieses Verhältnis bindet die Partner zwar nicht für die Zukunft, für seine Dauer wird es jedoch wie ein wirksamer Arbeitsvertrag behandelt. Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder Zeitablauf, nicht jedoch durch Betriebsübergang.

 

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