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Arbeitsverhältnis
ist das
Rechtsverhältnis
zwischen dem
Arbeitnehmer
und dem
Arbeitgeber
. Das Arbeitsverhältnis wird durch den
Arbeitsvertrag
begründet. Ein sog.
faktisches Arbeitsverhältnis
liegt vor, wenn der
Arbeitnehmer
ohne oder ohne wirksamen
Arbeitsvertrag
für den
Arbeitgeber
tätig ist. Dieses Verhältnis bindet die
Partner
zwar nicht für die Zukunft, für seine Dauer wird es jedoch wie ein wirksamer
Arbeitsvertrag
behandelt. Das Arbeitsverhältnis endet durch
Kündigung
, Tod des
Arbeitnehmer
s oder
Zeitablauf
, nicht jedoch durch
Betriebsübergang
.
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