en Verordnungsweise. Es sind aber auch Individualregresse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen möglich.
Allerdings zeigte die Entwicklung der Arzneimittelausgaben in 2005, dass alleine mit dem Instrument der Zielvereinbarungen keine wirksame Ausgabensteuerung möglich war. Die Arzneimittelausgaben erhöhten sich um 16,8 Prozent im Vergleich zu 2004. Ursprünglich hatten Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Ausgabensteigerung von 5,8 Pro zent vereinbart. Die erheblichen Steigerungen der Arzneimittelausgaben in 2005 führten zum Erlass des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes,das am 1. Mai 2006 in Kraft trat.