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Auffanggesellschaft

meist als Betriebsgesellschaft, dient bei der Sanierung einer in Schwierigkeiten geratenen Unternehmung der Weiterführung der laufenden Betriebstätigkeit. Sie wird rechtlich von der Rest-Unternehmung getrennt. Die so geteilte Unternehmung saniert sich, indem die Betriebsgesellschaft das Anlagevermögen pachtet und das Umlaufvermögen, die Aufträge und die Belegschaft übernimmt. Mögliche Gewinne und Pachtzinsen der Auffanggesellschaft werden an die zu sanierende Gesamtunternehmung abgeführt. Gesellschafter der Auffanggesellschaft sind u.U. auch Gläubiger oder der Staat.

 

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