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Auffanggesellschaft
meist als
Betriebsgesellschaft
, dient bei der
Sanierung
einer in Schwierigkeiten geratenen
Unternehmung
der Weiterführung der
laufende
n
Betriebstätigkeit
. Sie wird
rechtlich
von der Rest-
Unternehmung
getrennt. Die so geteilte
Unternehmung
saniert sich, indem die
Betriebsgesellschaft
das
Anlagevermögen
pachtet und das
Umlaufvermögen
, die
Aufträge
und die
Belegschaft
übernimmt. Mögliche
Gewinne
und
Pachtzins
en der Auffanggesellschaft werden an die zu sanierende Gesamtunternehmung abgeführt.
Gesellschafter
der Auffanggesellschaft sind u.U. auch
Gläubiger
oder der Staat.
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