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Aufgabegeschäfte
Geschäfte, bei denen die
Adresse
durch den
Makler
nicht sofort angegeben werden kann. In diesem Falle setzen sich die zu dieser
Geschäftstätigkeit
berechtigten
freien
Makler
und
Kursmakler
selbst ein. Sie tragen damit die mit dem Geschäft
verbundene
n Kursrisiken. Der
Makler
hat bis zum zweiten
Börsentag
verbindlich eine
Adresse
zu nennen. Zur
Durchführung
von
Aufgabegeschäften
sind nur
freie Makler
und
Kursmakler
berechtigt, die hierzu vom
Börsenvorstand
zugelassen sind und diesem eine hohe
Kaution
stellen.
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Zahlung ins Ausland
Scheckkarte
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