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Auftragszusammensetzung
Unter
Auftrag
versteht
man
die Veranlassung einer
Kostenstelle
zur Erbringung einer bestimmten
Leistung
. Für die
Kostenrechnung
ist es bedeutungsvoll, wie ein
Auftrag
zusammengesetzt ist. Dazu unterscheidet
man
zwei Arten der Auftragszusammensetzung: 1. die
qualitative Auftragszusammensetzung
(Anzahl und
Beschaffenheit
der zu erstellenden Erzeugnisarten) und 2. die
quantitative
Auftragszusammensetzung oder
Losgröße
(Menge der zu erstellenden
Erzeugnisse
der jeweiligen Erzeugnisarten). In der doppelt
flexiblen Plankostenrechnung
werden die
Schwankung
en der Auftragszusammensetzung neben den
Beschäftigungsschwankung
en als wesentlicher -a
Kostenbestimmungsfaktor
berücksichtigt. Schwanken bei gegebener, effektiver
Ausbringung
die
Losgröße
n, so schwankt auch die erforderliche Anzahl an
Rüstzeit
en. Bei der
Kostenkontrolle
versucht
man
, die störenden
Einflüss
e schwankender Auftragszusammensetzungen auszuschalten, indem die
Kostenstellen
sehr weitgehend differenziert werden (vgl.
Kostenplatzrechnung
).
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