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Aufwand
zu Anschaffungskosten bewerteter Güterverbrauch in einem Unternehmen. Gegensatz – Ertrag.
(1) Zum Zweck der Ermittlung des externen (handelsrechtlichen) Erfolgsperiodisierte Ausgaben (Grundbegriffe des Rechnungswesens).
(2) Jede Eigenkapitalminderung, die nicht Kapitalrückzahlung darstellt.
Beispiel zu Begriffsvariante (1):
Ein betrieblich genutzter Pkw mit Anschaffungskosten von 50 000 DM wird über fünf Jahre mit jeweils 10 000 DM abgeschrieben. Die (einmalige) Ausgabe von 50 000 DM wird dadurch periodisiert und jedem Nutzungsjahr ein Teilbetrag von 10 000 DM zugerechnet.
Beispiel zu Begriffsvariante (2):
Ein Geschäftskredit wird mit einer im Zeitablauf gleichbleibenden Annuität bedient. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Beide, Zins und Tilgung, führen zu einer Minderung des Zahlungsmittelbestandes. Aber nur die Zinsen stellen Aufwand dar, weil hier eine Reduzierung des nach Schuldenabzug verbleibenden Eigenkapitals erfolgt. Bei der Tilgung steht der Minderung des Zahlungsmittelbestand es eine gleichhohe Schuldenabnahme gegenüber, sie berührt das Eigenkapital nicht. Es liegt kein Aufwand vor.
Anwendung:
Zur Ermittlung des handelsrechtlichen (externen) Gewinns nach der Bestimmungsgleichung:
Gewinn = Ertrag - Aufwand.
In der Kostenrechnung spielt vor allem der Zweckaufwand, das Gegenstück zu den Grundkosten, eine Rolle.
Problem:
Abgrenzung des Auufwands zu Kosten und Auszahlungen.
Beispiel:
(1) Aufwand jetzt - Auszahlung jetzt
(Barzahlung einer Dienstleistung)
(2) Aufwand jetzt - Auszahlung früher
(Abschreibung einer Maschine)
(3) Aufwand jetzt - Auszahlung später
(Verbrauch noch nicht bezahlter Rohstoffe)
Siehe auch: Aufwendungen
(engl. expenditure, expense) Allgemein bezeichnet Aufwand den mengen oder wertmäßigen Verbrauch eines Güterbestandes. In der Betriebswirtschaftslehre ist Aufwand ausschließlich eine Wertgröße. Es handelt sich um den Verbrauch des Eigenkapitals während einer Periode, der durch die Unternehmenstätigkeit hervorgerufen wurde. Der Erfolg unternehmerischer Tätigkeit wird an der Veränderung des Eigenkapitals gemessen. Er wird bestimmt von positiven und negativen Erfolgsbeiträgen. Zu den negativen Erfolgsbeiträgen zählen z. B. Löhne und Gehälter, der Verbrauch von Roh, Hilfs und Betriebsstoffen (Produktionsfaktoren), die Abnutzung des Anlagevermögens usw. Wenn der Erfolg im Rahme des externen Rechnungswesens (Rechnungswesen, externes) ermittelt wird, können als negative Erfolgsbeiträge nur Vorgänge erfasst werden, die auch zu Zahlungsverpflichtungen geführt haben oder wahrscheinlich noch führen werden. Sie werden Aufwand genannt. Aufwand ist demnach der an Ausgaben gemessene Verbrauch von Gütern und Diensten während eines Abrechnungszeitraums. Er wird in der Erfolgsrechnung den Erträgen gegenübergestellt und zum Unternehmensergebnis (Gewinn oder Verlust) aufgerechnet. Für tiefer gehende Erfolgsanalysen werden Verbrauchsursachen näher erfasst; insbesondere werden Aufwendungen für den eigentlichen Leistungsauftrag (Betriebsaufwand) von den nicht betriebszweckbezogenen, zeitraumfremd erfassten oder nicht wertangemessen ausgewiesenen Aufwendungen getrennt. Letztere werden aus der Sicht der Erfolgsquelle «Betrieb» als neutrale Aufwendungen bezeichnet.
Mit der Aufwandszerlegung leistet die Buchführung wesentliche Vorarbeiten für das interne Rechnungswesen (Rechnungswesen, internes), in dem Kosten und Leistungen ermittelt und gegeneinander zum Betriebsergebnis aufgerechnet werden. Allerdings handelt es sich bei dem ordentlichen betrieblichen Zweckaufwand der k Finanzbuchführung nur um pagatorische (auf Zahlungsvorgängen beruhende) Kosten, die in der Betriebsbuchführung um Anders und Zusatzkosten ergänzt werden.
Aufwand ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Wertverzehr, der während einer Abrechnungsperiode in einem Betrieb anfällt. Aufwand schlägt sich in einer Verminderung des betrieblichen Nettovermögens nieder. Aufwand ist die Negativkomponente, die bei der Ermittlung des handelsrechtlichen Gewinns zu berücksichtigen ist. Dabei wird ihm der Ertrag als Positivkomponente gegenübergestellt. Bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses (Kostenrechnung) sind nicht Aufwendungen, sondern Kosten zu berücksichtigen. Zur Ermittlung des steuerlichen Periodenerfolgs- werden ebenfalls nicht die Aufwendungen, sondern abzugsfähige Betriebsausgaben in Ansatz gebracht. Kosten sind der in Geldeinheiten ausgedrückte Wertverzehr einer Abrechnungsperiode, der durch die Erstellung und Verwertung der Betriebsleistung verursacht wird. Im Gegensatz zum Aufwand sind Kosten streng auf die Leistungserstellung bezogen. Aufwand läßt sich von Kosten folgendermaßen abgrenzen:
Neutraler Aufwand (betriebsfremder Aufwand, außerordentlicher Aufwand und bewertungsbedingter neutraler Aufwand) ist der Teil des Aufwandes, der nicht in die Selbstkosten einbezogen wird. Zusatzkosten sind kalkulatorische Kosten, z. B. kalk. Eigenkapitalzinsen, kalk. Unternehmerlohn, kalk. Wagnisse usw. Um zu verhindern, daß bestimmte Aufwendungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung in Abzug gebracht werden, hat der Steuergesetzgeber den Begriff »abzugsfähige Betriebsausgabe« geschaffen. So sind z. B. Körperschaftsteuer und Vermögensteuer der Kapitalgesellschaft Aufwand, aber keine abzugsfähige Betriebsausgabe.
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