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Ausfuhrkreditversicherung

bietet Versicherungsschutz gegen die im Ausland liegenden Risiken von Ausfuhrgeschäften. Abgedeckt werden Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen das Risiko des Zahlungsfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit (aufgrund von Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleichsverfahren, fruchtloser Zwangsvollstreckung und in Ausnahmefällen die durch sonstige Umstände nachgewiesenen Uneinbringung einer Forderung aus wirtschaftlichen Gründen) ausländischer Abnehmer. Politische Risiken sind nicht versicherbar.

Siehe auch: Exportkreditversicherung

 

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Weitere Begriffe : Wirtschaftspolitik, allgemeine Swap, deferred Zinssicherungsgeschäfte
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