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Ausgaben

Im Rechnungswesen werden unter Ausgaben Schuldenzugänge und Forderungsabgänge (Forderung) verstanden. Ausgaben bewirken stets eine Verringerung des Geldvermögens, jedoch nicht zwingend einen Abfluss von liquiden Mitteln (Auszahlung). Gegensatz Einnahmen.

entstehen einerseits im Zusammenhang mit Auszahlungen beim Erwerb und direkter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen (Ausgabe = Auszahlung), andererseits wenn bei Erwerb von Waren oder Dienstleistungen Verbindlichkeiten eingegangen werden. Ausgaben werden erst im Zuge ihrer Tilgung zu Auszahlungen. Schließlich kommt es noch zu Ausgaben durch Empfang von im voraus bezahlten Lieferungen oder/und Leistungen, z. B. Kundenanzahlung (Forderungsabbau).
Finanzwirtschaftlich ist von Bedeutung
, in welchem Umfang und wann durch die Ausgaben Zahlungsmittel dauerhaft entzogen oder nur zeitweise gebunden werden (Finanzplanung).


stellen ein monetäres Äquivalent zu den betrieblichen Güterbewegungen dar. Ausgaben entstehen mit der schuldrechtlichen Verpflichtung des Käufers zur Abnahme des Gegenstandes des Kaufvertrages. Sie sind unabhängig vom eigentlichen Zahlungsverkehr (vgl. Auszahlungen). Ausgaben sind streng zu unterscheiden von Aufwendungen, die durch eine periodengerechte Aufteilung der Ausgaben ermittelt werden.

Ausgaben und Einnahmen sind weiter gefaßt als die Auszahlungen und Einzahlungen. Ausgaben und Einnahmen urn-schließen nicht nur reine Zahlungsvorgänge, sondern es werden darunter auch Kreditvorgänge zusammengefaßt.

Begriff des Rechnungswesens für die Geldabflüsse aus dem Unternehmen. Sie werden den Einnahmen in der Geldrechnung gegenübergestellt. Über den Zusammenhang mit Erfolgsrechnung und Kostenrechnung siehe Rechnungswesen.

 

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