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Ausgaben
Im
Rechnungswesen
werden unter
Ausgabe
n Schuldenzugänge und Forderungsabgänge (
Forderung
)
verstand
en.
Ausgabe
n bewirken stets eine Verringerung des
Geldvermögen
s, jedoch nicht zwingend einen Abfluss von
liquiden Mittel
n (
Auszahlung
). Gegensatz
Einnahmen
.
entstehen einerseits im Zusammenhang mit
Auszahlungen
beim
Erwerb
und direkter
Lieferung
von
Waren
oder
Dienstleistungen
(
Ausgabe
=
Auszahlung
), andererseits wenn bei
Erwerb
von
Waren
oder
Dienstleistungen
Verbindlichkeiten
eingegangen werden.
Ausgabe
n werden erst im
Zug
e ihrer
Tilgung
zu
Auszahlungen
. Schließlich kommt es noch zu
Ausgabe
n durch Empfang von im
voraus
bezahlt
en
Lieferungen
oder/und
Leistungen
, z. B.
Kundenanzahlung
(Forderungsabbau).
Finanzwirtschaftlich
ist von
Bedeutung
, in welchem Umfang und
wan
n durch die
Ausgabe
n
Zahlungsmittel
dauerhaft entzogen oder nur zeitweise gebunden werden (
Finanzplanung
).
stellen ein
monetäre
s Äquivalent zu den
betriebliche
n Güterbewegungen dar.
Ausgabe
n entstehen mit der
schuldrechtlich
en
Verpflichtung
des
Käufer
s zur
Abnahme
des
Gegenstand
es des
Kaufvertrag
es. Sie sind unabhängig vom eigentlichen
Zahlungsverkehr
(vgl.
Auszahlungen
).
Ausgabe
n sind streng zu unterscheiden von
Aufwendungen
, die durch eine
periodengerecht
e
Aufteilung
der
Ausgabe
n ermittelt werden.
Ausgabe
n und
Einnahmen
sind weiter gefaßt als die
Auszahlungen
und
Einzahlungen
.
Ausgabe
n und
Einnahmen
urn-schließen nicht nur reine Zahlungsvorgänge, sondern es werden darunter auch Kreditvorgänge zusammengefaßt.
Begriff des
Rechnungswesen
s für die Geldabflüsse aus dem
Unternehmen
. Sie werden den
Einnahmen
in der
Geldrechnung
gegenübergestellt. Über den Zusammenhang mit
Erfolgsrechnung
und
Kostenrechnung
siehe
Rechnungswesen
.
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