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Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten

Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten sind bilanzielle Instrumente im Zuge einer Währungsreform (so z. 13. im Zuge der Währungsunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR am L7.1990). Überschuldeten und sanierungsfähigen Unternehmen steht nach Vornahme einer Neubewertung von Vermögen und Schulden unter bestimmten Bedingungen in Höhe des Bilanz-Fehlbetrages eine Ausgleichsforderung gegenüber einer staatlichen Instanz zu. Eher selten ist der Fall der Ausgleichsverbindlichkeit. Überkapitalisierte Unternehmen (mehr Eigenkapital als notwendig) müssen eine Ausgleichsverbindlichkeit gegenüber einer staatlichen Instanz bilanzieren. Dies hilft dabei, einen Teil der Ausgleichsforderungen zu finanzieren.

 

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