Neben arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen ist bei solch einem Auslandseinsatz auch die Steuerpflicht der Bezüge während dieses Auslandseinsatzes zu prüfen. Können die Bezüge für den Auslandseinsatz in Deutschland steuerfrei ausgezahlt werden, bedeutet dies für den Arbeitnehmer einen zusätzlichen Anreiz, solch eine Aufgabe anzunehmen. Dabei muss jedoch auch eine eventuelle Steuerpflicht im Ausland beachtet werden.
Vor allem die Bezüge von Soldaten im Auslandseinsatz der Deutschen Bundewehr sind steuerfrei.