Als Träger des Bankaussendienstes i. w. S. kommt zum einen die Geschäftsleitung in Frage, die gegenüber Firmen- und vermögender Privatkundschaft vor allem Informationsvermittlung und Kontaktpflege betreibt; zum anderen übernehmen Zweigstellenleiter innerhalb ihres jeweiligen Einzugsbereichs Aussendienstaufgaben gegenüber den dort ansässigen Unternehmen und Individualkunden. Ihre Aktivitätenzielen primär auf Verkauf von Bankdienstleistungen. Im engsten Sinne sind Träger des Aussendienstes spez. dafür geschulte Mitarbeiter, deren Aktionsbereich ausschl. ausserhalb der Geschäftsräume der Bank liegt. Hauptaufgaben dieser Aussendienstmitarbeiter liegen in Verkaufsanbahnung, Akquisition und Sicherung bestehender Kundenbeziehungen.