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Außenhandel
Warenaustausch eines Landes mit der übrigen Welt; ermöglicht internationale Arbeitsteilung zur Steigerung des materiellen Wohlstandes. Man unterscheidet zwischen inter- und intraindustriellein Handel. Ersterer bezieht sich auf den Handel mit unterschiedlichen Gütern, wie etwa Autos gegen Wein. Letzterer meint den Handel an sich gleicher Güter, also bspw. französische gegen deutsche Autos, und wurde im Zuge der Einführung von Markenartikeln immer wichtiger.
ist der grenzüberschreitende Warenverkehr eines Landes, der aus Export und Import besteht. Er wird ständig in der Handelsbilanz erfaßt. Kurzfristige Veränderungen der Handelsbilanz können den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank entnommen werden.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Grenzüberschreitender Warenverkehr.
Der Außenhandel beruht auf der Beteiligung eines Landes an der internationalen Arbeitsteilung und umfaßt Importe und Exporte. Die internationale Handelspolitik schwankt zwischen Freihandel und Protektionismus. >Abschöpfung, >Agreement,
>Attrahieren, >Ausfuhr, >Auslandsanleihe, >Auslandsinvestition, >Auslandskredit, >Auslandsverschuldung, >Außenhandelsdefizit, >Außenhandelspolitik, >Außenwirtschaft, >Bilateralismus, >BIT, >Boykott, >Direktinvestition, >Diskriminierung, >Emerging Markets, >Export, >Exportbeschränkung, >Freihandel, >Freihandelszone,>Global Brain, >Global sourcing, >Global Players, 'Globalisierung. >Group of Thirty, >Handel, internationaler, >Handelsabkommen, >Handelsbeziehungen, >Handelsbilanz, >Handelshemmnisse, >Handelskrieg. >Helm-Burton-Gesetz, >Hermes-Bürgschaft, >Import. >Importbeschränkung, >Importquote, >Protektionismus, >Weltwirtschaft
Außenhandel im funktionalen Sinne um-fasst alle betriebswirtschaftlichen Aktivitäten bei der Unterhaltung von wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland auf der Grundlage des Zoll- und Staatsgrenzen überschreitenden Warenverkehrs. Außenhandel aus institutioneller Sichtweise um-fasst die Gesamtheit der Handelsbetriebe, deren wirtschaftliches Kernbetätigungsfeld im Bereich des funktionalen Außenhandels liegt (vgl. Zentes, 1995a, Sp. 133).
Außenhandel kann in direkten und indirekten Außenhandel unterschieden werden. Entscheidend für die Abgrenzung ist die Frage, ob beim Außenhandel ein Zwischenhändler im Inland eingeschaltet wird. Der direkte Außenhandel setzt eine unmittelbare, geschäftlich-vertragliche Beziehung zwischen dem inländischen und dem ausländischen Geschäftspartner voraus, während beim indirekten Außenhandel Personen oder Institutionen als selbstständige Distributionsstufe im Inland zwischengeschaltet werden und Eigentum an der Ware erwerben (vgl, Jahrmann, 1998, S. 51).
Bei den Formen des Außenhandels wird zwischen Grundformen und Sonderformen unterschieden. Zu den Grundformen gehören der Export, der Import und der Transithandel. Zu den Sonderformen zählen der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr (Veredelung) und Kompensationsgeschäfte (vgl. Zentes, 1995a, Sp. 135ff.).
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