[s.a. Messe; Trade Mart] Die Ausstellungen sind zu den Hilfsbe-trieben der Absatzwirtschaft zu rechnen. Sie werden von privatwirtschaftlichen oder öffentlichen, meist kommunalen Trägern ausgerichtet.
Eine Definition ist in § 65 der Gewerbeordnung gegeben: »Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.«
Es kann ein charakteristischer Ausschnitt einer Branche oder einer Region bzw. eines Landes vorgestellt werden. Ausstellungen wenden sich sowohl an Wiederverkäufer als auch an Letztverwender, für die im Gegensatz zu Messen während der gesamten Dauer der Veranstaltung die Möglichkeit des Kaufs besteht.
Ein häufig vorkommender Typ ist die Verbraucherausstellung. Wachsende Bedeutung erlangen die Fachausstellungen, die produkt- oder bedarfsorientiert das repräsentative Angebot spezieller Wirtschaftsbereiche zeigen. Dort ist auch häufig eine starke Beteiligung internationaler Aussteller anzutreffen.