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Aval

Siehe auch: Bürgschaft, Garantie. Avalkredit

Bürgschaft für eine Scheck- oder Wechselverpflichtung, die durch die Unterschrift des Bürgen auf dem Wertpapier erfolgt. Bürge und derjenige, für den die Bürgschaft gegeben wird, haften in gleicher Weise.

Wechselbürgschaft

Bürgschaft oder Garantie eines Kreditinstituts gegen einen Dritten im Auftrag eines Kunden. Das Aval wird dem Kunden wie ein Kredit (Avalkredit) gegeben, allerdings ohne Auszahlung des avalierten Betrages.

ist eine Form der Bürgschaft, sie wird insbesondere auf Wechsel geleistet. Entsprechend gibt es den Avalkredit, bei dem eine Bank nicht Geld, sondern eine selbstschuldnerische Bürgschaft gibt. Der Begriff Aval umfaßt heute außer dem reinen Bürgschaftskredit auch die Übernahme verschiedenster Bankgarantien für Verbindlichkeiten der Kunden.

Das aus dem Französischen stammende Wort Aval bedeutet Bürgschaft und meint vor allem eine sogenannte Wechselbürgschaft (nicht wechselnde Bürgen, sondern Bürgschaft für einen Wechsel). Bei einem Aval- oder auch Bürgschaftskredit stellt das Kreditinstitut kein Geld zur Verfügung wie bei üblichen Krediten. Die Bank gibt nur die Erklärung ab, für den Kunden einzuspringen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nachkommen kann.

 

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Weitere Begriffe : Fusionskontrolle Kürzungen Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
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