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Back-to-Back-Factoring
Form
des
Factoring
. Es erfaßt
Forderungen
, die ein gebietsansässiger
Lieferant
über eine eigene, in fremden
Wirtschaftsgebiet
en ansässige,
rechtlich
selbständig
e
Vertriebsgesellschaft
hat. Hierbei schließt der Factor mit dem
Lieferanten
einen
Export-Factoring
-
Vertrag
, der auch die
Forderungen
an die
gebietsfremde
Tochtergesellschaft
umfaßt. In der Regel wird ein
Limit
eingeräumt, innerhalb dessen der Factor die Ausfallhaftung übernimmt. Die Tochter schließt ihrerseits mit einem Factor an ihrem ausländischen
Sitz
einen Inlands-
Factoring
-
Vertrag
ab, ohne daß tatsächlich eine
Finanzierung
vorgenommen wird. Vielmehr räumt der Factor der Tochter auf deren
Abnehmer
eine
Kreditlinie
ein, in deren Rahmen er das
Ausfallrisiko
vollständig übernimmt.
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