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Back-to-Back-Factoring

Form des Factoring. Es erfaßt Forderungen, die ein gebietsansässiger Lieferant über eine eigene, in fremden Wirtschaftsgebieten ansässige, rechtlich selbständige Vertriebsgesellschaft hat. Hierbei schließt der Factor mit dem Lieferanten einen Export-Factoring-Vertrag, der auch die Forderungen an die gebietsfremde Tochtergesellschaft umfaßt. In der Regel wird ein Limit eingeräumt, innerhalb dessen der Factor die Ausfallhaftung übernimmt. Die Tochter schließt ihrerseits mit einem Factor an ihrem ausländischen Sitz einen Inlands-Factoring-Vertrag ab, ohne daß tatsächlich eine Finanzierung vorgenommen wird. Vielmehr räumt der Factor der Tochter auf deren Abnehmer eine Kreditlinie ein, in deren Rahmen er das Ausfallrisiko vollständig übernimmt.

 

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