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Badwill
Bei der
Kapitalkonsolidierung
im Rahmen der Aufstellung des
Konzernabschluss
es kann beim Abzug des anteiligen
Eigenkapital
s (einschließlich der
stillen Reserven
) vom
Beteiligungsbuchwert
eine negative
Restgröße
verbleiben. Dieser
Betrag
wird - in Anlehnung an den
Goodwill
als die Bezeichnung für einen sich ergebenden positiven
Betrag
- als Badwill bezeichnet.
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