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Bank deutscher Länder

hieß die nach Militärrats-Gesetz am 1.3.1948 errichtete neue deutsche Zentralbank. Sie und die Landeszentralbanken (LZB) bildeten das Zentralbanksystem der Bundesrepublik. Am 1.8.1957 wurde sie zusammen mit der Berliner Zentralbank und den übrigen LZB zur Deutschen Bundesbank zusammengeschlossen. Grundlage ist das Bundesbankgesetz.

 

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