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Bank
Geschäftsbank, Kreditinstitut. Wirtschaftsunternehmen, welches Bankgeschäfte betreibt und in der Bundesrepublik dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG; Kreditwesengesetz) und der Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen unterliegt. Bankgeschäfte gemäß §1 KWG: Entgegennahme von Sicht-, Termin- (Termingeld) und Spareinlagen; Gewährung von Krediten; Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Kauf, Verkauf, Verwahrung und Emission von Wertpapieren; Devisengeschäfte (- Devisen) etc. Bundesbank, Universal- und Trennbanksystem
(engl. bank, banking house) Der Begriff Bank oder Bankbetrieb wird synonym zu dem im Kreditwesengesetz (KWG) definierten Begriff Kreditinstitut verwendet. Häufig wird Bank eher in einem ökonomischen, Kreditinstitut hingegen in einem juristischen Kontext gebraucht (siehe auch Bankbetriebslehre).
Wirtschaftliche Bezeichnung für Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes, insbesondere in privater Rechtsform, Kreditinstitute im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben. Bankgeschäfte im Sinne des KWG sind das Kredit- und Diskontgeschäft, das Einlagengeschäft, der Zahlungsverkehr, die Wertpapiervermittlung und -Verwahrung, das Investmentgeschäft und die Übernahme von Garantien und Bürgschaften. Neu hinzugekommen sind das Netzgeldgeschäft und die Ausgabe von Geld-Karten. Die Bankenstruktur wird üblicherweise wie folgt gegliedert:
Universalbanken: Dazu gehören die Banken, die eine breite Palette von Bankgeschäften einem großen Kundenkreis anbieten. Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in ihrer Statistik dabei:
Kreditbanken: Dies sind Geschäftsbanken privater Rechtsform. Sie sind überwiegend Mitglied im Bundesverband deutscher Banken. Sie werden weiter untergliedert in die Großbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank), die Regionalbanken und sonstige Kreditbanken (z.B. Vereinsbank, Baden-Württembergische Bank, Citibank Privatkunden AG, ABC-Bank); weiterhin gehören dazu die Privatbankiers und die Zweigstellen ausländischer Banken. Eine eigene Bankengruppe bilden die Sparkassen und Girozentralen, ebenso die Kreditgenossenschaften mit ihren Zentralbanken. Spezialbanken betreiben nur bestimmte Bankgeschäfte, z.B. die Hypothekenbanken, die Bausparkassen, die Kapitalanlagegesellschaften und die Bürgschaftsbanken.
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