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Banken

(Kreditinstitute) gem. § 1 ( 1) KWG Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die einzelnen Bankgeschäfte sind gem. § 1 (1) KWG:
(1) Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft);
(2) die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft);
(3) der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft);
(4) die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere (Effektengeschäft);
(5) die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft);
(6) die in § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften bezeichneten Geschäfte (Investmentgeschäft);
(7) die Eingehung der Verpflichtung
, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben;
(8) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft);
(9) die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft).

Eine Reihe von Institutionen, so z. B. die Deutsche Bundesbank, gelten gem. § 2 ( 1)KWG nicht als Kreditinstitute i. S. des Gesetzes, obwohl sie eindeutig Bankgeschäfte i. S. des § 1 ( 1)KWG tätigen. Diese Legaldefinition ist zudem auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, eignet sich somit auch bei grenzüberschreitender Betrachtung nicht.
Der ökonomische Bankbegriff ist allgemeiner gefaßt und umfaßt i. d. R. in Abhängigkeit vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand ? grundsätzlich alle Institutionen, die national oder/und international Bankgeschäfte tätigen. Außerdem wird meist der makroökonomische Aspekt einbezogen. Dies gilt somit auch für die Zentralnotenbank, die sich von den Geschäftsbanken durch ihre spezifische Funktion unterscheidet.
Die Geschäftsbanken lassen sich wie folgt in Anlehnung an die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank gruppieren:
(1) Kreditbanken
(a) Großbanken;
(b) Regionalbanken und sonstige Banken;
(c) Zweigstellen ausländischer Banken;
(d) Privatbankiers;
(2) Girozentralen und Sparkassen;
(3) Genossenschaftliche Zentralbanken und Kreditgenossenschaften;
(4) Realkreditinstitute
(a) Private Hypothekenbanken;
(b) öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten;
(5) Teilzahlungskreditinstitute;
(6) Kreditinstitute mit Sonderaufgaben;

Kreditinstitute

 

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