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Hysterie

 

Bankenaufsicht

erteilt den Banken die Erlaubnis zur Aufnahme von Bankgeschäften und überprüft die Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften. In der Bundesrepublik werden diese Aufgaben vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach Maßgabe des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG; Kreditwesengesetz) wahrgenommen.

staatliche Maßnahmen zur Genehmigung und Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit von Banken mit der Zielsetzung, auf diesem Wege Gläubigeransprüche gegenüber den Banken zu bewahren, sowie die Funktionsfähigkeit des gesamten Kreditwesens und die der Währungspolitik zu garantieren. Generelle Ansatzpunkte der Bankaufsicht sind:
(1) Marktzulassung. Sie ist von einer Konzessionserteilung abhängig, wobei das Konzessionsprinzip weltweit in unterschiedlichen Varianten gehandhabt wird. Die Marktzulassung kann dann wieder entzogen werden, wenn Voraussetzungen der Marktzulassungen nicht mehr erfüllt werden und/oder die Bank aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten ist oder/und außerordentlich hohe Verluste erlitten hat.
(2) Spezifizierung und laufende Überwachung der Geschäftstätigkeit. Die wesentlichen Ansatzpunkte sind hier i. d. R. das Banksortiment, das Geschäftsgebiet und das Geschäftsvolumen.

Die Durchführung der Bankenaufsicht ist vom Staat entweder der Notenbank oder einer eigens hierfür geschaffenen Aufsichtsbehörde übertragen. Die Normen aufsichtsrechtlicher Tätigkeit können der Aufsichtsbehörde vom Staat in Form eingehender gesetzlicher Vorschriften vorgegeben sein. Denkbar ist auch, daß die Aufsichtsbehörden weitgehend ohne detaillierte Vorgaben des Gesetzgebers handeln.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Bankenaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erfüllt, welches im Wege der Amtshilfe Unterstützung durch die Deutsche Bundesbank erfährt.

ist die staatliche Überwachung der Kreditinstitute, basierend auf den Vorschriften des KWG. Ziele sind der Schutz von Gläubigern der Kreditinstitute vor Verlusten, die Gewährleistung der Ordnung und Funktionsfähigkeit des Kreditwesens sowie die Vermeidung gesamtwirtschaftlicher Gefahren, die von Bankschwierigkeiten und -Insolvenzen ausgehen. Instrumente sind der Zulassungszwang von Banken, Vorschriften über Eigenkapital, Liquidität, Kreditgeschäft und Barverkehr, Publizitäts- und Prüfungsvorschriften sowie die Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.

 

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