Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Bankgarantien

[s.a. Garantien; Zahlungsbedingungen; Zahlungssicherung]

Bankgarantien sind Sicherungsformen von Auslandsgeschäften mit den Zielen der Einhaltung von Vertragspflichten und der Erhöhung des Bonitätsgrades des Vertragspartners. Rechtlich betrachtet, handelt es sich um ein einseitiges und abstraktes Zahlungsversprechen seitens eines Garantlege -bers, für ein bestimmtes Verhalten auf Seiten des Garantienehmers einzustehen und/ oder das Risiko eines zukünftigen Schadens zu tragen. Im Gegensatz zu Bürgschaften ist die Garantie nicht gesetzlich geregelt (vgl. Perridon/Steiner, 1999, S. 345).

Im Außenwirtschaftsverkehr geben vornehmlich Kreditinstitute derartige (Bank-)Garantieerklärungen ab. Eine Bankgarantie wird dann in Anspruch genommen, wenn die garantierte Leistungspflicht aus einem Hauptvertrag (Kauf- bzw. Werkvertrag) nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht von dem Leistungspflichtigen, für den die Garantieleistung abgegeben worden ist, erfüllt wird. Dementsprechend sind Bankgarantie
n auch eine Form der Au-ßenhandehfinanzkrmg. Sie weisen in Abhängigkeit vom Geschäftszweck unterschiedliche Erscheinungsformen auf. Zu den häufigsten Anwendungsgebieten von Bankgarantien zählen u.a.:

- Avalkredite (Avale)

- Bietungsgarantien (bidbond) zur Absicherung der Risiken von Unternehmen, die Objekte im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nicht vertragsgemäß ausführen

- Anzahlungsgarantien (advanced pa-yment bond) als Absicherung der geleisteten Anzahlungen im Fall der Nicht-Belieferung bzw. Herstellung durch einen Exporteur

- Zahlungsgarantien (payment guaran-tee), die zu Gunsten des Exporteurs im Auftrag des Importeurs die Zahlung des (Rest-)Kaufpreises gewährleisten

- Lieferungs- und Leistungsgarantien (Performance bond), die sich auf die vertragliche Erfüllung und termingerechte Lieferung der Ware beziehen (vgl. Häberle, 1998, S. 915).

Als wesentliche Unterscheidungsmerkmale der Bankgarantien gegenüber anderen Besicherungsinstrumenten sind die Formfreiheit, die fehlende gesetzliche Regelung, ihre selbstschuldnerische Form sowie die Festlegung einer Zahlungsobergrenze zu nennen. So ist beispielsweise auch das Dokumentenakkreditiv ein abstraktes Zahlungsversprechen, das jedoch im Gegensatz zur Bankgarantie auch widerruflich erklärt werden kann und i.d.R. auf Vorlage akkreditivgemäßer Dokumente zahlbar ist, während die Bankgarantie meist auf ein erstes Anfordern auszuzahlen ist.

Zur Vereinheitlichung des Garantiewesens existieren Einheitliche Richtlinien für auf Anforderung zahlbare Garantien (ERG) der Internationalen Handelskammer. Sie gellen für alle Verpflichlungs- oder Haftungserklärungen im Außenhandelsverkehr.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bankgarantie in Akkreditivform
Bankgeheimnis

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Verrechnungsscheck Quotenart Aberdepot
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum