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Bankkonto
Konto
Kurzbezeichnung : Konto. Von und bei der Bank als Konto führende Stelle für ihren Kunden, den Kontoinhaber, nach den Regeln der doppelten Buchhaltung geführte Rechnung. Über Konten werden alle Eingangs- und Ausgangszahlungen verrechnet, die sich zu Gunsten und zu Lasten der Kunden ergeben. Die Bank muss sich nach § 154 AO und Geldwäschegesetz vor der Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Legitimation des/der künftigen Kontoinhabers verschaffen (Legitimationsprüfung), unter Anerkennung der AGB der Bank sowie der Schufa-klausel durch den Kunden sowie Hinterlegung seiner Unterschriftenprobe. Zu unterscheiden: Geldkonten und Depotkonten. Erstere - Bankkonten i. e. S. - lassen sich weiter einteilen in Kontokorrent- oder Girokonten, Termingeld- (Festgeld-, Kündigungsgeld-)konten und Sparkonten, Oder- und Undkonten, Treuhandkonten, Euro-und Währungskonten (US$-, Yen-, Schweizer-Frankenkonten usw.). Rechtlich sind die meisten Bankkonten Kontokorrente. Das Kontoguthaben eines Kunden kann gepfändet werden.
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