Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Bankkonto

Konto

Kurzbezeichnung : Konto. Von und bei der Bank als Konto führende Stelle für ihren Kunden, den Kontoinhaber, nach den Regeln der doppelten Buchhaltung geführte Rechnung. Über Konten werden alle Eingangs- und Ausgangszahlungen verrechnet, die sich zu Gunsten und zu Lasten der Kunden ergeben. Die Bank muss sich nach § 154 AO und Geldwäschegesetz vor der Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Legitimation des/der künftigen Kontoinhabers verschaffen (Legitimationsprüfung), unter Anerkennung der AGB der Bank sowie der Schufa-klausel durch den Kunden sowie Hinterlegung seiner Unterschriftenprobe. Zu unterscheiden: Geldkonten und Depotkonten. Erstere - Bankkonten i. e. S. - lassen sich weiter einteilen in Kontokorrent- oder Girokonten, Termingeld- (Festgeld-, Kündigungsgeld-)konten und Sparkonten, Oder- und Undkonten, Treuhandkonten, Euro-und Währungskonten (US$-, Yen-, Schweizer-Frankenkonten usw.). Rechtlich sind die meisten Bankkonten Kontokorrente. Das Kontoguthaben eines Kunden kann gepfändet werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Bankkommanditgesellschaft auf Aktien
Bankkonto(geld)anlage

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Kapitalallokation Aktivgeschäfte J
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum