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Bankplatz

Bezeichnung für einen Ort, an welchem sich in der Bundesrepublik eine Zweiganstalt (Landeszentralbank) der Deutschen Bundesbank oder die Zweigstelle einer Landeszentralbank befindet.
Für Bankplätze galten früher höhere Mindestreservepflichten (für Sicht- und Spareinlagen von Gebietsansässigen) als für Nebenplätze (Nebenplatzprivileg).

Städte, in denen sich (als Niederlassungen der Bundesbank) die Landeszentralbanken befinden, bezeichnet man als Bankplatz.

 

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