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Bankplatz
Bezeichnung für einen Ort, an welchem sich in der Bundesrepublik eine
Zweiganstalt
(
Landeszentralbank
) der
Deutschen Bundesbank
oder die
Zweigstelle
einer
Landeszentralbank
befindet.
Für Bankplätze galten früher höhere Mindestreservepflichten (für Sicht- und
Spareinlagen
von
Gebietsansässige
n) als für Nebenplätze (Nebenplatzprivileg).
Städte, in denen sich (als
Niederlassung
en der
Bundesbank
) die
Landeszentralbanken
befinden, bezeichnet
man
als Bankplatz.
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