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Barausschüttung
Bezeichnung für
Ausschüttung
en einer
Aktiengesellschaft
an ihre
Aktionäre
. Die Barausschüttung kann entweder nach Abzug der
Kapitalertragsteuer
erfolg
en oder ohne Abzug vorgenommen werden; dies jedoch nur dann, wenn die
Kapitalertragsteuer (KESt)
entfällt (
Freistellungsbescheinigung
durch das zuständige
Finanzamt
) oder die
KESt
von der
AG
getragen wird.
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