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Barausschüttung

Bezeichnung für Ausschüttungen einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre. Die Barausschüttung kann entweder nach Abzug der Kapitalertragsteuer erfolgen oder ohne Abzug vorgenommen werden; dies jedoch nur dann, wenn die Kapitalertragsteuer (KESt) entfällt (Freistellungsbescheinigung durch das zuständige Finanzamt) oder die KESt von der AG getragen wird.

 

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