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Bargeld

gesetzliches Zahlungsmittel in Form von Banknoten und Münzgeld. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Deutsche Bundesbank gem. Art. 88 GG und § 14 (1) BBankG das alleinige Recht, Banknoten zu emittieren und einzuziehen (§ 14 ( 2)BBankG). Das Emissionsrecht bei Münzen (mMünzregal) steht dem Bund zu. In dessen Auftrag bringt die Bundesbank Münzen in den Verkehr.

ist nach älterer Anschauung Geld, bei dem Nennwert und Substanzwert der Münzen übereinstimmten. Heute gelten als Bargeld Scheidemünzen und Banknoten.

Beim Bargeld handelt sich um die Gesamtheit der gesetzlichen Zahlungsmittel. Bargeld kommt sowohl in Form von Banknoten als auch in Form von Münzen vor. Bargeld ermöglicht das unmittelbare Bezahlen einer Leistung. Im Gegensatz zur Barzahlung kommt auch eine bargeldlose Zahlungsweise in Betracht (Buchgeld).

 

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