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Bargeld
gesetzliches Zahlungsmittel
in
Form
von
Banknoten
und Münzgeld. In der
Bundesrepublik Deutschland
hat die
Deutsche Bundesbank
gem. Art. 88
GG
und § 14 (1)
BBankG
das alleinige Recht,
Banknoten
zu emittieren und einzuziehen (§ 14 ( 2)
BBankG
). Das
Emissionsrecht
bei
Münzen
(mMünzregal) steht dem Bund zu. In dessen
Auftrag
bringt die
Bundesbank
Münzen
in den
Verkehr
.
ist nach älterer Anschauung
Geld
, bei dem
Nennwert
und
Substanzwert
der
Münzen
übereinstimmten. Heute gelten als Bargeld
Scheidemünzen
und
Banknoten
.
Beim Bargeld handelt sich um die Gesamtheit der
gesetzlich
en
Zahlungsmittel
. Bargeld kommt sowohl in
Form
von
Banknoten
als auch in
Form
von
Münzen
vor. Bargeld ermöglicht das unmittelbare Bezahlen einer
Leistung
. Im Gegensatz zur
Barzahlung
kommt auch eine
bargeldlos
e
Zahlungsweise
in Betracht (
Buchgeld
).
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