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Bartergeschäft
reine Form des Kompensationsgeschäfts, bei dem zwischen zwei Marktpartnern die Abwicklung von Warenlieferungen in gleichem Wert ohne Geldzahlungen erfolgt. Varianten des Bartergeschäfts gibt es im Zusammenhang mit derivativen Switchgeschäften (Warenswitch). Auch Kompensations- oder Gegengeschäft genannt. Hier sind sich die Geschäftspartner gegenseitig Lieferant und Kunde. Kunden machen den Abschluss davon abhängig, dass der Lieferant auch bei ihnen Waren abnimmt, beziehungsweise sie die Rechnung durch Warenlieferung bezahlen können. Bartergeschäfte machen nur Sinn, wenn sie strategische Vorteile bringen. Nur in Ausnahmefällen bieten Gegengeschäfte auch wirtschaftliche Vorteile, nämlich erst dann, wenn aktueller Bedarf nach der Gegenleistung vorhanden ist und wenn der Preis ihrem Marktwert entspricht. Strategische Vorteile bieten Gegengeschäfte, wenn hierdurch bspw.
• ein neuer Kunde an das Unternehmen gebunden,
• ein Referenzkunde gewonnen wird,
• Folgegeschäfte im Zubehör oder Servicebereich in Aussicht stehen,
• oder sich Cross-Selling-Möglichkeiten ergeben.
Unter diesem Kalkül bieten Lieferanten von sich aus Gegengeschäfte an. Es ist auch zur Praxis geworden, dass Verkäufer bei ihrer Akquisition bspw. eines Büromaschinenhändlers zunächst als Kunde auftreten. Doch den Kaufabschluss über eine Büromaschine zögern sie solange hinaus, bis der Händler gewillt ist, einen Abschluss, bspw. einer Versicherungspolice zu tätigen.
heißt eine Form des Verbundgeschäfts. Es tritt meist im Handel mit dem Ostblock auf und hat einen reinen Warentausch zum Gegenstand (z.B. Werkzeugmaschinen gegen Kunststoffmaterial). Es gibt nur einen Liefervertrag, aber keine Rechnungsstellung oder Zahlungsvorgänge in Geld.
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