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Basiszinssatz
(engl base
rat
e,
prime rate
) Der Basiszinssatz ersetzt den zuvor von der
Deutschen Bundesbank
angewendeten
Diskontsatz
, soweit dieser in
Verträgen
und Vorschriften als
Bezugsgröße
für
Zinsen
und andere
Leistungen
verwendet wird (siehe auch
Indexierung
von
Geldschuld
en). Der erste Basiszinssatz knüpft seit dem 1.1.1999 an den letzten
Diskontsatz
der
Bundesbank
an. Er orientiert sich an den
Veränderungen
des
Zinssatz
es für
längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
der
Europäischen Zentralbank
(
EZB
). Alle vier
Monat
e überprüft die
Deutsche Bundesbank
, ob sich die
Bezugsgröße
um mindestens 0,5 Prozentpunkte geändert hat, um dann eine entsprechende
Anpassung
des Basiszinssatzes vorzunehmen.
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