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Basiszinssatz

(engl base rate, prime rate) Der Basiszinssatz ersetzt den zuvor von der Deutschen Bundesbank angewendeten Diskontsatz, soweit dieser in Verträgen und Vorschriften als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wird (siehe auch Indexierung von Geldschulden). Der erste Basiszinssatz knüpft seit dem 1.1.1999 an den letzten Diskontsatz der Bundesbank an. Er orientiert sich an den Veränderungen des Zinssatzes für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB). Alle vier Monate überprüft die Deutsche Bundesbank, ob sich die Bezugsgröße um mindestens 0,5 Prozentpunkte geändert hat, um dann eine entsprechende Anpassung des Basiszinssatzes vorzunehmen.

 

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