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Bausparkassen
(Financial Services) umfassen allgemein alle Dienstleistungen, die von Kreditinstituten, Versicherungen und sonstigen Nichtbanken angeboten werden. Dies sind insbesondere sämtliche traditionelle Formen von Bank- und Versicherungsdienstleistungen. Aufgrund der juristisch gebotenen unternehmerischen Trennung von Banken und Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1-9 KWG; § 1 Abs. 1 VAG, § 7 Abs. 2 VAG) gibt es im rechtlichen Sinne keine Möglichkeit, daß Banken oder/und Versicherer oder/und sonstige Finanzintermediäre einheitliche und umfassende Finanzdienstleistungen anbieten.
Aufgrund der inzwischen veränderten Lage an den Finanzmärkten trachten die Anbieter von Finanzdienstleistungen inzwischen danach, ein möglichst umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen (Allfinanz) zu offerieren.
Spezialbanken, die ausschließlich Kredite für wohnwirtschaftliche Vorhaben vergeben. Der Personenkreis, der diese (meist zinsgünstigen) Kredite in Anspruch nehmen kann, ist auf Personen begrenzt, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und mit ihren regelmäßigen Einlagen die Hauptrefinanzierungsquelle für Bausparkassen bilden.
Diese Spezialbanken haben den ausschließlichen Geschäftszweck, Spareinlagen von Bausparern zu sammeln und Bauspardarlehen auszureichen. Die Aufgaben der Bausparkassen sind eigens in einem Gesetz über Bausparkassen festgelegt. Die Schaffung von Wohneigentum ist dabei der gesellschaftliche Zweck und Nutzen.
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