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Bedarfsdeckungsprinzip

Das Bedarfsdeckungsprinzip strebt die Dekkung des vorhandenen Bedarfs an. Es wird von den öffentlichen Betrieben unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips oder des Angemessenheitsprinzips verfolgt.

Das B. besagt, daß jegliches Wirtschaften letztlich darauf ausgerichtet ist, vorhandene Bedarfe (mit Kaufkraft ausgestattete Bedürfnisse) zu decken. In einem marktwirtschaftlichen bzw. primär erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystem wird das B. i. d. R. von den autonomen Zielsetzungen der erwerbswirtschaftlichen Unternehmen überlagert. Kosiol spricht von einer Zielkonzeption mit Fornw/zie/dominanz (z. B. langfristige Rentabilitätsmaximierung), im Gegensatz zu den öffentlichen Betrieben sowie den privaten und öffentlichen Haushalten mit einer Zielkonzeption der Sachzieldominanz. Geht man von einer Trennung von Zwecken (nach außen gerichtete Aufgaben) und Zielen (nach innen gerichtete Aufgaben) aus, so bildet das B. den primären Zweck aller Einzelwirtschaften.

 

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