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Bedürfnis

handlungswirksamer, aber noch unspezifisch, d. h. nicht objektbezogen empfundener Mangel, verbunden mit dem Wunsch, diesen zu beseitigen. Bedarf

Produkt oder Dienstleistung, das/die zum Wohl einer Person erforderlich ist. Dieses kann latent (wenn die Person sich darüber nicht bewußt ist) oder bekannt sein.

ist allgemein das Gefühl eines Mangels mit dem Wunsch, diesen zu beseitigen. Grundsätzlich unterscheidet man wirtschaftlich bedeutende und wirtschaftlich nicht bedeutende Bedürfnisse sowie Bedürfnisse der Lebenserhaltung (Nahrung, Kleidung, Wohnung) und der Lebensverfeinerung (Kaviar, Pelzmantel).

In der Gesundheitswirtschaft:

Ein Bedürfnis wird im Allgemeinen als Mangelsituation interpretiert, die dazu führt, den empfundenen Mangel nach Möglichkeit zu beheben und damit das Bedürfnis zu befriedigen.

In der Wirtschaftstheorie entsteht aus Bedürfnissen ein Bedarf nach ganz bestimmten Gütern beziehungsweise Dienstleistungen. Dieser Bedarf wiederum wird letztlich durch Konsum befriedigt. Welchen Preis der Konsument bereit ist für ein Gut oder eine Dienstleistung zu bezahlen, hängt wiederum von der Stärke
des Bedürfnisses bzw. des aus der Befriedigung dieses Bedürfnisses erfahrbaren Nutzens ab, das dem Bedarf und damit der Nachfrage zugrunde liegt. Nach der Höhe des Nutzens können die Bedürfnisse wiederum in eine Rang- bzw. Prioritätenordnung gebracht werden.

Auf dem Gesundheitsmarkt, der nicht nach reinen Marktgesetzen funktioniert, sondern ein weitgehend regulierter Markt mit begrenztem Wettbewerb und Marktzugang sowie Preisregulierung ist, wird der auf dem Grundbedürfnis nach Gesundheit, Wohlergehen oder etwa Schmerzfreiheit beruhende Bedarf nach Gesundheitsleistungen weitgehend nach politischen, administrativen und historischen Rahmenbedingungen festgelegt. Dabei tritt an die Stelle des Preises als einem Regulationsinstrument des freien Marktes die Begrenzung des Angebotes sowie die Begrenzung der auf Kosten der Krankenkassen zu beziehenden Leistungen.

In gewissem Umfang übernimmt auch die Selbstbeteiligung, auch als Eigenbeteiligung oder Zuzahlung bezeichnet, eine Steuerungsfunktion bei der Befriedigung des Bedürfnisses nach Gesundheitsleistungen, weil davon ausgegangen wird, dass Selbstbeteiligungen als Preisersatz den einzelnen Versicherten davon abhalten, die entsprechenden Leistungen als freies Gut unbegrenzt bzw. ohne echten gesundheitlichen Bedarf nachzufragen.

Der aus der Bedürfnisbefriedigung entstehende Nutzen bzw. die nach dem entstehenden Nutzen zu bildende Rangordnung der Bedürfnisse wird in manchen Gesundheitssystemen herangezogen, um explizit Entscheidungen im Hinblick auf Rationierung und Priorisierung zu objektivieren und zu begründen. Dabei wird zum Beispiel im Rahmen von politischen und ethischen Vorgaben der pro eingesetzter Geldeinheit erzielbare gesundheitliche Nutzen möglichst objektiv ermittelt und die daraus entstehende Nutzenskala gesundheitlicher Leistungen herangezogen, um Priorisierungsentscheidungen zu treffen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Dem Menschen wesenseigener, innerlich treibender Grund der Produktion, Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung die auf den Wechselbeziehungen zwischen dem Menschen und seiner natürlichen und gesellschaftlicher Umwelt beruht.

Ein Bedürfnis entsteht aus dem Wunsch, einen subjektiv empfundenen Mangel zu beseitigen. Aus den Lebensprozessen der Menschen entstehen die objektiven biologischen, sozialen, politisch-ideologischen Bedürfnisse zur Reproduktion des Menschen bzw. der Gesellschaft in ihrer historisch-konkreten Erscheinungsform. Sie verändern sich mit dem Entwicklungsniveau der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse und des Überbaus und sind geprägt von traditionellen Tendenzen der Lebensweise und des Landes.

 

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