A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Beeinflußbare Kosten
Beeinflußbare
Kosten
sind
Kosten
, für die der Leiter einer
Organisationseinheit
(
Kostenstelle
,
Service Center
,
Profit Center
) direkte
Verantwortung
trägt, da er sie auch selbstständig beeinflussen kann. Dazu gehören diejenigen
Kostenarten
einer
Kostenstelle
, die dieser eindeutig zugeordnet werden können; auch die direkt erfaßbaren
sekundär
en
Kostenarten
; nicht jedoch geschlüsselte Umlagen.
Kriterium der Beeinflußbarkeit der
Kosten
bei der
Bildung
der
Kostenarten
in der
flexiblen Plankostenrechnung
. Die
Kosten
werden nach beeinflußbaren und unbeeinflußbaren
Kosten
unterschieden (
Dispositionsbestimmtheit der Kosten
), wobei auch die »
Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter
« genau abgegrenzt wird (»
Verantwortungskontrollrechnung
). Der
Kostenstellenleiter
wird für beeinflußbare
Differenz
en zwischen den geplanten
Soll
-
Kosten
und den tatsächlichen
Ist-Kosten
verantwortlich gemacht (vgl.
Verbrauchsabweichung
en). Die
Beseitigung
der festgestellten Mängel durch den betreffenden
Kostenstellenleiter
ist dann Ausdruck der Kostenbeeinflussung«. Die
Wirtschaftlichkeit
eines
Betriebe
s kann nur durch die
Senkung
der beeinflußbaren
Kosten
gesteigert werden. Dabei ist zu beachten, daß von den
variablen Kosten
über die
intervallfix
en
Kosten
zu den totalfixen
Kosten
(
fixe Kosten
) die Beeinflußbarkeit der
Kosten
zumindest
kurzfristig
ständig abnimmt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Beeinflußbare Istzeiten
Beeinflußbare Planarbeitszeit
Weitere Begriffe :
Annahmeverzug
Asian-Dollar-Market
Einzelabschluß
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum