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Beförderung

Beförderung bedeutet: 1. Personen und Güter werden durch eigene Verkehrsmittel (z. B. eigene LKWs eines Unternehmens) oder selbstständige Personen (z. B. durch einen Transportunternehmer) gegen Entgelt über räumliche Entfernungen transportiert. Dies kann per Bahn, PKW, LKW, Bus, Schiff (Binnen- bzw. Seeschiff) oder Flugzeug (Beförderungsmittel) erfolgen. 2. Aufstieg eines Mitarbeiters auf eine hierarchisch höhere Ebene in einer bestimmten Organisation (z. B. wird Peter Schlaumann vom Buchhalter zum Chefbuchhalter der Huber AG befördert).

Bedürfnisse nach Wertschätzung Physiologische Bedürfnisse Psychologische Entwicklung: Relative Dominanz der MaslowBedürfnisse (Quelle: Nach KrechCrutchfield 1974, S. 416)

Unter B. versteht man den innerbetrieblichen Aufstieg eines Mitarbeiters auf eine hierarchisch höhere Stufe innerhalb der gleichen Organisation. Aufstiegspositionen werden neu besetzt, wenn ein Ersatz oder Neubedarf entsteht. Wahrend der Ersatzbedarf durch personelle Veränderungen
in der Stellenbesetzung hervorgerufen wird (Versetzung, Fluktuation, Pensionierung, Tod), ist ein Neubedarf an Aufstiegsposiüonen auf eine Veränderung in der Organisationsstruktur zurückzuführen. Grundlage einer Beförderung ist die Erfüllung der Aufstiegskriterien, wobei neben der individuellen Leistung häufig auch die Dauer der Zugehörigkeit zur Organisation als Kriterium berücksichtigt wird (Personalentwicklung). Sind diese Kriterien nicht hinreichend eindeutig und für die Mitarbeiter transparent, so kann daraus ein erhebliches Konfliktpotential resultieren. Eine konfliktmindernde organisatorische Maßnahme ist die Festlegung von Beförderungslinien, die allerdings die Flexibilität des Personaleinsatzes vermindern kann.

 

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Weitere Begriffe : Deckungsbeitragsrechnung, Systeme der Zielzonen Wirkungsbilanz
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