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Befragung, mündlich/schriftlich

Als Erhebungsmodus wird bei der Befragung in m. B., schr. B. und die relativ unbedeutende telefonische Befragung unterschieden. Bei der m. B. (Interview) werden die zu beantwortenden Fragen der Auskunftsperson durch einen Interviewer gestellt, bei der schr. B. wird der Fragebogen der Auskunftsperson in der Regel per Post zugesandt und von der Auskunftsperson ohne Hilfe durch einen Interviewer ausgefüllt. Dies setzt für die schr. B. eine genauere, eindeutigere Frageformulierung voraus, da eventuelle Rückfragen nicht von einem Interviewer beantwortet werden können. Die schr. B. besitzt gegenüber der m. B. mehrere Vorteile:
1. Sie ist meistkostengünstiger.
2. Die Möglichkeit der Beeinflussung durch den Interviewer entfällt.
3. Es ist eher möglich, größere räumliche Gebiete abzudecken und auch schwer zu erreichende Personenkreise anzusprechen. Neben den höheren Anforderungen an den Fragebogen, stehen diesen Vorteilen jedoch auch gravierende Nachteile gegenüber, vor allem:
1. Die Rücklaufquote ist oft sehr gering und beeinflußt die Repräsentativität.
2. Eine Beeinflussung der Auskunftsperson durch Dritte (z. B. Familienangehörige) ist nicht auszuschließen. Die Vor und Nachteile sind bei der Wahl des Erhebungsmodus, insbesondere im Hinblick auf den Erhebungsgegenstand und die zu befragenden Personen abzuwägen.

 

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