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Beirat
(auch
Verwaltungsrat
). Freiwilliges
Aufsichtsorgan
bei
Personengesellschaften
und nicht mitbestimmten
Kapitalgesellschaften
, insbesondere klein- und mittelständischen
Unternehmen
. Zweck des Beirats kann neben der Überwachung der
Geschäftsführung
auch die Übernahme von Beratungsaufgaben oder die
Wahrnehmung
einer Schlichtungsfunktion sein.
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