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Belegprinzip
Grundsatz
, der besagt, daß keine
Buchung
ohne
Beleg
durchgeführt werden darf, gegebenenfalls ist ein
Eigenbeleg
zu erstellen.
Das Belegprinzip ist ein
Grundsatz
der
Buchführung
, welches besagt, daß keine
Buchung
ohne
Beleg
durchzuführen ist.
Oberster Grund
satz
der
Buchhaltung
ist, daß keine
Buchung
ohne
Beleg
erfolgt.
Belege
sind damit Grund
legende
Bestandteil
e der Buchhaltungsunterlagen. Das Belegprinzip dient als
Grundlage
, den möglichen
Beweis
und
Kontrollfunktion
en der
Buchhaltung
nachkommen zu können.
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Belegprüfung
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Konzernrevision
Kumulative Vorzugsaktie
Kontrollrhythmusverfahren
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