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Beleihungsgrenze

Satz in v. H. des Beleihungswertes, bis zu welchem ein Objekt oder/und u. U. ein Recht als Kreditsicherheit beliehen werden kann. Damit limitiert die Beleihungsgrenze, wenn nicht weitere Sicherheiten nachgeschoben werden, die Kreditsumme nach oben, da trotz niedrig angesetzter Beleihungsgrenze der Marktwert der Sicherheit unter ihren Beleihungswert sinken kann. Die Beleihungsgrenze liegt im Regelfall. für festverzinsliche Wertpapiere bei 75%-90%, Aktien 50%-75%, Forderungen 30%-60%, Grundstücke und Gebäude erstrangige (zweitrangige) Darlehen 60% (80%).

 

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