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Beleihungsgrenze
Satz in v. H. des
Beleihungswertes
,
bis
zu welchem ein
Objekt
oder/und u. U. ein Recht als
Kreditsicherheit
beliehen werden kann. Damit
limitiert
die Beleihungsgrenze, wenn nicht weitere
Sicherheiten
nachgeschoben werden, die
Kreditsumme
nach oben, da trotz niedrig angesetzter Beleihungsgrenze der
Marktwert
der
Sicherheit
unter ihren
Beleihungswert
sinken kann. Die Beleihungsgrenze liegt im Regelfall. für
festverzinsliche Wertpapiere
bei 75%-90%,
Aktien
50%-75%,
Forderungen
30%-60%,
Grundstücke
und Gebäude erstrangige (zweitrangige)
Darlehen
60% (80%).
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