Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuß. Das Einkommen des Auszubildenden wird auf sie angerechnet. Ist er verheiratet oder wird er noch von seinen Eltern versorgt, kann die Beihilfe nur gewährt werden, wenn sich die Einkommen des Ehegatten oder der Eltern im Rahmen bestimmter Freibeträge bewegen.
Berufsausbildungsbeihilfe kann auch gewährt werden für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.