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Berufsausbildungsrecht
Die
Berufsausbildung
ist die Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Rechtsgrundlage
sind neben dem
Berufsbildungsgesetz
(BBiG) auch das
Jugendarbeitsschutzgesetz
(
JArbSchG
), das
Betriebsverfassungsgesetz
(
BetrVG
) für die
Jugend- und Auszubildendenvertretung
, die
Ausbildungsordnung
für den entsprechenden Beruf und der Ausbildungsrahmenplan. Die allgemeinen Vorschriften des
Arbeitsrecht
s gelten subsidiär. Der Ausbildungsbetrieb muss geeignet sein und der
Ausbilder
die persönliche und
fachliche Eignung
aufweisen. Die Überwachung der
Berufsausbildung
erfolgt durch die
Kammern
. Im Streitfall können die
Gerichte
erst nach einem erfolglosen
Schlichtungsverfahren
angerufen werden.
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