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Berufsausbildungsrecht

Die Berufsausbildung ist die Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Rechtsgrundlage sind neben dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Ausbildungsordnung für den entsprechenden Beruf und der Ausbildungsrahmenplan. Die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts gelten subsidiär. Der Ausbildungsbetrieb muss geeignet sein und der Ausbilder die persönliche und fachliche Eignung aufweisen. Die Überwachung der Berufsausbildung erfolgt durch die Kammern. Im Streitfall können die Gerichte erst nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren angerufen werden.

 

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