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Berufsausbildungsrecht
Die
Berufsausbildung
ist die Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Rechtsgrundlage
sind neben dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
auch das
Jugendarbeitsschutzgesetz
(
JArbSchG
), das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
für die
Jugend- und Auszubildendenvertretung
, die Ausbildungsordnung für den entsprechenden Beruf und der Ausbildungsrahmenplan. Die allgemeinen Vorschriften des
Arbeitsrecht
s gelten subsidiär. Der Ausbildungsbetrieb muss geeignet sein und der Ausbilder die persönliche und fachliche
Eignung
aufweisen. Die Überwachung der
Berufsausbildung
erfolgt durch die
Kammern
. Im Streitfall können die Gerichte erst nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren angerufen werden.
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