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Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Erwerbstätiger unfähig ist, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Das heißt: Die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit. Unfall u. a. beträgt weniger als 50% (im Vergleich zu gesunden Versicherten). Die betreffende Person ist damit aber noch nicht erwerbsunfähig. sondern in der Lage, einen anderen Beruf zu ergreifen.
tritt nach den Regelungen der Rentenversicherung ein, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch Unfall, Krankheit oder Behinderung unter 50% abgesunken ist. Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit: Zeit, in der Beiträge gezahlt wurden, Militärdienst u.a. werden angerechnet) wird Berufsunfähigkeitsrente bzw. Knappschaftsvollrente gewährt.
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