Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes solche Personen, die in Betrieben bzw. Unternehmen bzw. an Arbeitsstätten tätig sind. Dabei werden sowohl abhängig Beschäftigte als auch selbstständig Tätige als Beschäftigte erfasst. Bei den Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den Beschäftigten im Bereich des Gesundheitspersonals handelt es sich um Beschäftigungsfälle: Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen werden dabei unabhängig von der Dauer der geleisteten Arbeitszeit mehrfach gezählt.
Zu den Beschäftigten rechnen dabei im Einzelnen Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Zivildienstleistende sowie Praktikanten.
Bei den Angaben des Statistitschen Bundesamtes zu den Beschäftigten im Bereich des Gesundheitspersonals (siehe Tabelle 1) handelt es sich um Beschäftigungsfälle: