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Beschäftigungsabweichung

In der Vollkostenrechnung durch Proportionalisierung der fixen Kosten entstehende Abweichung zwischen Sollkosten und verrechneten Plankosten (= volle Plankosten mal Beschäftigungsgrad).


ist die Differenz von Plankostenverrechnungssatz mal Istbeschäftigung und Sollkosten bei Istbeschäftigung derselben Periode in der flexiblen Plankostenrechnung, die im Soll-Ist-Vergleich mit Hilfe einer Abweichungsanalyse ermittelt wird. Sie ist keine echte Kostenabweichung, sondern nur eine Verrechnungsdifferenz zwischen Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Zusammenhang mit den Leerkosten. Liegt die Ist-Beschäftigung unter der Planbeschäftigung, so »decken die Kostenträger zuwenig fixe Kosten (Fixkostenunterdeckung), bei überplanmäßiger Beschäftigung dagegen zuviel Fixkosten (Fixkostenüberdeckung
). In der Grenzplankostenrechnung gibt es keine Beschäftigungsabweichungen. Die Beschäftigungsabweichung kann Information für die Planung quantitativer Anpassung bieten. Andere Verfahren sind jedoch zweckmäßiger, vgl. Investitionsrechnung.

Beispiel: Hat eine Kostenstelle Fixkosten von € 16 800, und eine Planbezugsgröße von 21 000 Fertigungsstunden, so ergibt sich ein Planverrechnungssatz für Fixkosten von 0,80 € pro Stunde. Sinkt die Beschäftigung unerwartet, so werden z.B. bei einer Ist-Arbeitszeit von 14 000 Stunden den Kostenträgern zuwenig Fixkosten angerechnet: 21 000 Stunden ./. 14 000 Stunden = 7 000 Stunden; 7 000 Stunden x 0,80 € = € 5 600, . Die Beschäftigungsabweichung beträgt € 5 600, .

Zur graphischen Darstellung der Beschäftigungsabweichung im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung vgl. einfach-flexible Plankostenrechnung.

Die Beschäftigungsabweichung ist ein Begriff der Plankostenrechnung. Wird bei der Plankostenrechnung die Kapazitätsgrenze als Bezugsgröße verwendet, so kann die Beschäftigungsabweichung direkt durch die Höhe der Leerkosten gemessen werden.

Kostenabweichungen, Analyse der Plankostenrechnung

 

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